Arbeitsunfähigkeit – Gelber Zettel

Arbeitsunfähigkeit – Gelber Zettel

Der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist nur wenigen klar. Denn im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Doch natürlich gibt es einen Unterschied zwischen den zwei Zuständen "arbeitsunfähig" und "berufsunfähig".

Verschriebene Arbeitsunfähig vom Hausarzt - der "Gelbe Zettel"

Verschriebene Arbeits­unfähig­keit vom Hausarzt - der "Gelbe Zettel"

Werden Sie von Ihrem Arzt für eine bestimmte Zeit krank geschrieben, wie z.B. bei einer Erkältung, dann erhalten Sie den sogenannten "Gelben Zettel". Er gilt als Nachweis beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse für eine temporäre Arbeitsunfähigkeit. Doch wann ist man jetzt berufsunfähig?

In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bei Angestellten das Gehalt weiter, bei voller "Lohnfortzahlung". Das heißt, in diesem Zeitraum besteht noch keine Lohnkürzung. Anschließend leistet bei gesetzlich/gesetzlich freiweillig Versicherten die Krankenkasse die Gehaltszahlungen. Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt sie für maximal 72 weitere Wochen ein reduziertes Krankengeld. Diesen Differenzbetrag können Sie z.B. mit einem zusätzlich abgeschlossenes Krankentagegeld ausgleichen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen nicht bei Krankheiten, die weniger als sechs Monate anhalten.

Inzwischen haben einige BU-Versicherer zusätzlich die "Gelbe Zettel-Regelung" bzw. "Arbeitsunfähigkeit" meist als kostenpflichtiger Zusatzbautein in Ihre Tarifwelt mit eingebaut. Das heißt für Sie: Ihre Versicherung zahlt die vereinbarte Leistung bereits dann, wenn Sie für mindestens 6 Monate am Stück krankgeschrieben sind. Auf die komplexe Leistungsprüfung auf Berufsunfähigkeit wird in diesem Moment (noch) verzichtet.

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