Was ist eine Abstrakte Verweisung?

Was ist eine Abstrakte Verweisung?

Bis auf bei einigen wenigen Versicherungen, ist die Abstrakte Verweisung seit 2000 / 2001 aus dem Vertragswerk verbannt. Die Abstrakte Verweisung fragt im Fall einer Berufsunfähigkeit, ob ein anderer Beruf noch ausgeführt werden kann. Man unterscheidet dabei, ob es ein gleichwertiger Beruf und damit der aktuellen sozialen Lebensstellung entspricht, oder ob auch "minderwertige" Berufe, so die Bezeichnung in Bedingungswerken, verwiesen werden kann.

Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung kennt diese Bestimmung noch, und so wird vor einer Erwerbsunfähigkeitsrente immer geprüft, ob eine Arbeitsfähigkeit in irgend einer Weise noch vorhanden ist.

Während die Abstrakte Verweisung bei Neuverträgen und Angestellten somit nahezu ausgestorben ist, so lautet das Stichwort Umorganisation bei Selbstständige. Hier unterscheiden sich die Versicherer noch erheblich.


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