Was ist Krankentagegeld?

Was ist Kranken­tagegeld?

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ("Stichwort: Gelber Zettel") erhält ein Angestellter nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für maximal 42 Tage. Ab dem 43. Tag leistet dann die Krankenkasse eine monatliche Zahlung an den Arbeitsunfähigen. Das sogenannte Krankengeld darf allerdings nur maximal 70 Prozent des bisherigen Brutto-Einkommens bzw. 90 Prozent vom Netto-Gehalt abdecken. Das Krankengeld erhält der Arbeitnehmer maximal 72 Wochen und erhält mit der Lohnfortzahlung zusammen somit längsten 78 Wochen eine finanzielle Zuwendung im Krankheitsfall. Anschließend tritt meist die Erwerbsunfähigkeit ein.

Angestellte mit einer vollen PKV Versicherung erhalten kein Krankengeld, da sie kein Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sie sind angehalten, sich ab dem 43. Tag Karenzzeit selbst in Form einer privaten Krankentagegeld Versicherung selbst zu versichern. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann der Lohnausfall schnell zu existenziellen Problemen führen. Bestehen entsprechende finanzielle Verpflichtungen wie z.B. ein Hauskredit, können diese in dieser Situation schnell zum Ruin führen. Eine private Krankentagegeldversicherung leistet bei Arbeitsunfähigkeit erst mal unbegrenzt und endet nicht wie bei dem Krankengeld der GKV Versicherung nach der 78. Woche.

Selbstständige erhalten weder eine Lohnfortzahlung noch ein Krankengeld, ohne dass sie entsprechend privat vorgesorgt haben. Sind sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder auch in einer vollen privaten Krankenversicherung (PKV) können sie wählen, ob sie ein Krankengeld mitversichern wollen, oder nicht. Eine Karenzzeit bestimmt dabei, nach wievielen Tagen Arbeitsunfähigkeit die Versicherung das vereinbarte Krankentagegeld auszahlt. In der Regel wählt ein Selbstständiger eine sehr kurze Karenzzeit von z.B. nur 3 Tagen, da er in der Regel ohne Arbeitsleistung beim Kunden kein Umsatz und daher Geldeingang erzielen kann, Fixkosten für die Firma wie auch privat aber weiter laufen.

Beamte, Richter und Soldaten in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis werden im Fall einer Arbeits- oder besser Dienstunfähigkeit nicht  über die Regelungen der Entgeltfortzahlung entlohnt, denn ihre Bezüge werden auch im Krankheitsfall ohne eine gesetzliche Fristen weiter bezahlt. Der Nachweis einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit wird ebenfalls über einen Haus- oder Facharzt bescheinigt (Stichwort: "Gelber Zettel") und muss in gleicher Form wie bei einem Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in diesem Fall aber dem Dienstherrn vorgelegt werden.
Somit benötigen Beamte keine gesonderte Krankentagegeld Versicherung, da bei ihnen grundsätzlich keine Versorgungslücken bei vorübergehenden Dienstunfähigkeit entstehen. 

Die Zahlungen einer Krankentagegeldversicherung  ist steuer- und abgabenfrei und wird daher netto ausbezahlt.
Oft wird die Krankentagegeld mit dem Krankenhaustagegeld verwechselt. Diese Versicherung zahlt eine vereinbarte Leistung selbstredend bei einem Aufenthalt im Krankenhaus. Im Gegensatz zum Krankentagegeld ist diese Versicherung meist überflüssig.

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