13. Mai 2019

Arbeitsunfähigkeit: 6 Möglichkeiten zur Absicherung

BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG ZU OSTERN: EINFACH ERKLÄRT

Es kann jedem passieren, man wird krank oder erleidet einen Unfall und kann seinen Beruf daher nicht mehr ausführen. Doch was tun ohne Einkommen? Eine private Absicherung hilft durch eine monatliche Rente, falls dieser Fall eintritt. Die Leistungen und die Höhe der Rentensumme hängt dabei vom Versicherer und vom jeweiligen Tarif ab. Wir fassen die verschiedenen Möglichkeiten zur Arbeitskraftsicherung im Folgenden kurz für Sie zusammen.

1. Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung sichert Ihre grundlegenden Fähigkeiten, wie das Gehen, Treppensteigen, Sehen, oder Sprechen ab. Verlieren Sie die im Vertrag vereinbarten Fähigkeiten, erhalten Sie eine monatliche Summe von der Versicherung. Arbeitet man zum Beispiel im Bereich Telefonmarketing, macht es Sinn, das Hören als Fähigkeit abzusichern. Verliert man diese dringend notwendige Fähigkeit, muss jedoch ein Arzt vorerst diagnostizieren, dass der Verlust dauerhaft besteht.

2. Unfallversicherung

Darum: Berufs­unfähig­keitsversicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden in Folge eines Unfalls einen einmaligen Betrag an den Versicherten, egal ob dieser bei der Arbeit oder in der Freizeit geschehen ist. Die Höhe der Summe hängt dabei vom Grad der Folgeschäden ab. Verliert man einen Körperteil oder die Fähigkeit, diesen zu nutzen erhält man einen Invaliditätsgrad von X Prozent. So sind es bei Verlust eines Armes beispielsweise 70 Prozent. Stirbt der Versicherte bei einem Unfall, erhalten seine Angehörigen die vereinbarte Todesfallsumme von der Versicherung.

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele müssen Ihren Beruf aufgrund einer ernsthaften Erkrankung für immer aufgeben. Das finanzielle Loch, das durch das Ausbleiben des gewohnten Einkommens entsteht, kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden. Diese leistet nicht nur bei Folgeschäden eines Unfalls, sondern auch bei psychischen oder anderen Erkrankungen. Wichtig ist jedoch, die BU-Versicherung abzuschließen, bevor Sie erkranken, denn nur so können alle Krankheiten im Vertrag berücksichtigt und die Beiträge niedrig gehalten werden. Sind Sie bereits schwerer erkrankt, kann entweder die bestehende Krankheit ausgeschlossen werden oder der monatliche Beitrag erhöht sich stark, die Krankheit ist aber dennoch mitversichert.

4. Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Darum: Berufs­unfähig­keitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ähnelt der Berufsunfähigkeitsversicherung stark. Sie deckt ebenfalls Unfälle und Krankheiten ab und sichert die betroffene Person durch eine monatliche Rente ab, jedoch nur dann, wenn diese überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann, also weder dem aktuellen Beruf, noch irgendeinem anderen Beruf. Besonders sinnvoll ist die EU-Versicherung für handwerkliche Berufe. Diese zahlen nämlich durch die hohe körperliche Belastung bei einer BU-Versicherung eine weitaus höhere Summe.

5. Dread-Disease-Versicherung

Eine Dread-Disease-Versicherung sichert Sie für den Fall einer „schweren Krankheit“ ab. Dazu gehören zum Beispiel Krebs, Parkinson, Schlaganfälle oder Alzheimer. Besteht beispielsweise eine familiäre Vorgeschichte, sollte man sich gegen diese Krankheit(en) versichern. Im Vertrag werden die gewählten Krankheiten dann festgehalten, je mehr darin bestimmt werden, desto höher wird der Beitrag.

6. Multi-Risk-Versicherung

Darum: Berufs­unfähig­keitsversicherung

Eine Multi-Risk-Versicherung kombiniert mehrere Risiken. Als Bausteine stehen sowohl die Grundfähigkeitsversicherung, als auch die Dead-Disease-, Unfall- und Pflegeversicherung zur Auswahl. Gemeinsam bieten diese einen umfassenden Versicherungsschutz.

Wenn Sie Fragen zum Thema Arbeitskraftsicherung haben , stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung (AKS)

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