Sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende
Sinnvolle Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende
Ist die Schulzeit beendet, kann der direkte Einstieg ins Berufsleben in Form einer Ausbildung oder Lehre erfolgen. Mit der Aufnahme der Ausbildung sollte der Versicherungsschutz des Lehrlings geprüft werden. Gilt die Haftpflichtversicherung der Eltern noch oder muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden? Sind zusätzliche Versicherungen, wie zum Beispiel gegen eine Berufsunfähigkeit nötig? Viele entscheiden sich aus Kostengründen gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Manche mussten ihre Entscheidung später teuer bezahlen.
Während der Ausbildung gibt es viele Gründe, warum die Lehre schon nach wenigen Wochen vor dem Aus stehen kann: Ein Arbeits- oder Verkehrsunfall können schnell zu einer Invalidität oder gar Berufsunfähigkeit führen. Die häufigste Ursache für eine BU sind allerdings Krankheiten – leider erschreckend oft bereits in jungen Jahren. Daher sollten sich bereits Auszubildende gegen eine mögliche Berufsunfähigkeit frühzeitig absichern. Denn: die persönliche Arbeitskraft ist ein wichtiges Gut. Sie ermöglicht ein regelmäßiges Einkommen und damit Ihre finanzielle Sicherheit.
Was passiert ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Was passiert ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie als Auszubildender durch einen Arbeitsunfall nicht mehr berufsfähig sind, springt die Berufsgenossenschaft ein und leistet halbe oder volle Erwerbsminderungsrente (EMR). Allerdings gilt hier das Prinzip der abstrakten Verweisung. Dies bedeutet, dass Ihre Arbeitskraft an jedem beliebigen Beruf gemessen wird. Landen Sie zum Beispiel als Dachdecker nach einem Sturz im Rollstuhl, können Sie zwar nicht mehr als Dachdecker arbeiten, in einem Callcenter könnten Sie aber eingesetzt werden. Erwerbsminderungsrente erhalten Sie also nur, wenn Sie in jeder erdenklichen Tätigkeit nicht mehr arbeiten können.
Leider kommt für Auszubildende hinzu, dass sie nur einen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente haben, da sie noch nicht genügend Beiträge für die volle EMR geleistet haben und die erforderlichen Wartezeiten nicht erfüllen.
Die Erwerbsminderungsrente beträgt ca. 30-40 % des letzten Gehalts und reicht kaum aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher sollten Sie bereits in Ihrer Ausbildung an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Sollten Sie Ihre Ausbildungszeit unbeschadet überstehen, profitieren Sie auch weiterhin von dem frühen Abschluss Ihrer BU, denn je früher eine BU abgeschlossen wird, desto günstiger fallen die Tarife aus.
Achtung vor der abstrakten Verweisung bei einer privaten BU
Achtung vor der abstrakten Verweisung bei einer privaten BU
Bei Arbeitskraftversicherungen fällt häufig der Begriff der abstrakten Verweisung. Damit bezeichnet man, dass es keine Rolle spielt, welchen Beruf Sie vor Ihrer Berufsunfähigkeit ausgeübt haben. Solange Sie irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, erhalten Sie von vielen Versicherungen keine Leistungen. Sie werden sozusagen in einen anderen Tätigkeitsbereich verwiesen.
Die abstrakte Verweisung findet vor allen Dingen bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Anwendung, aber auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen können solche Klauseln vor allen Dingen bei Auszubildenden vorkommen. Das heißt, ein Bäckerlehrling, der plötzlich eine Mehlallergie entwickelt, kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden. Daher lohnt sich der genaue Blick in die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss einer BU.