Berufsunfähigkeitsversicherung mit Hausstauballergie
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Hausstauballergie
Eine Hausstauballergie löst allergische Reaktionen, wie beispielsweise Asthma, starkes Jucken oder ständiges Niesen aus. Die Allergie wird hervorgerufen durch die Ausscheidungen der Hausstaubmilbe. In Deutschland leiden rund 4,5 Millionen Menschen an dieser Allergie.
Eine hohe Luftfeuchtigkeit oder eine Atemmaske können die Symptome der Hausstauballergie verringern.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Hausstauballergie
Einschätzung bei Vorerkrankung Hausstauballergie
Allergie Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Allergie Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- Auf welche Stoffe reagieren Sie allergisch?
- Wie äußert sich die Allergie? Welche Beschwerden und Symptome treten bei Ihnen auf?
- Fand eine Behandlung zur Desensibilisierung statt? Wenn ja, wann?
- Wann sind die Beschwerden erstmals aufgetreten?
- Treten die Beschwerden und Symptome das ganze Jahr oder nur zeitweise bzw. saisonal auf?
- Nehmen oder nahmen Sie deswegen Medikamente, Salben, Sprays oder Ähnliches?
- Haben Sie aufgrund Ihrer Allergie(n) einen Berufswechsel vorgenommen oder beabsichtigen Sie einen Berufswechsel?
- Können Sie Ihren Beruf trotz der Allergie uneingeschränkt ausüben?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden bzw. der Erkrankung bereits arbeitsunfähig gewesen?
- Wurde eine Lungenfunktionsprüfung bei Ihnen durchgeführt?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber eine Hausstauballergie als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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