Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tinnitus

Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung mit Tinnitus

Leiden Sie unter einem Tinnitus, hören Sie Geräusche, obwohl tatsächlich kein Geräusch wahrnehmbar sein sollte. Unterschieden wird zwischen zwei Formen: der bis zu drei Monate dauernde, akute Tinnitus und der chronischer Tinnitus, welcher länger als drei Monate dauert.

Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen

Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.

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Einschätzung bei Vorerkrankung Hörsturz

Einschätzung bei Vorerkrankung Hörsturz

Berufsunfähigkeit (BU)

Hier ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

Anfrage

Erwerbsunfähigk. (EU)

Hier ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

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Grundfähigkeit (GFV)

Hier ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

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Multi-Risk (MRV)

Hier ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

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Dread Disease (DD)

Hier ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.

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Unfall

Hier kann eine normale Annahme stattfinden.

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Berufsunfähigkeit (BU)

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Erwerbsunfähigk. (EU)

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Folgeschäden des Tinnitus

Folgeschäden des Tinnitus

Der Tinnitus zieht meist psychische Folgen mit sich, viele Menschen mit Hörsturz bleiben allerdings auch von weiteren Schäden verschont. Diese Nebenwirkungen kann der Hörsturz haben:

  • Schlafstörungen
  • Angstzustände
  • Depressionen
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Stressbelastung

Hörsturz/Tinnitus Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung

Hörsturz/­Tinnitus Frage­bogen - Mögliche Fragen zur Risiko­be­urteilung

  • Wann sind diese Beschwerden erstmalig bei Ihnen aufgetreten?
  • Wann wurde die Diagnose erstmals gestellt?
  • Welche Ursache nannte Ihr Arzt für die Beschwerden bzw. die Erkrankung?
  • Welches Ohr ist betroffen?
  • Über welchen Zeitraum sind die Beschwerden aufgetreten?
  • Kam es zu Rückfällen oder erneuten Hörstürzen bzw. erneuten Ohrgeräuschen?
  • Sind Sie jetzt völlig beschwerdefrei? 
  • Werden oder wurden Sie mit Medikamenten behandelt?
  • Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden bzw. Erkrankung arbeitsunfähig gewesen?
  • Bestehen in Ihrem Beruf besondere Anforderungen an das Hörvermögen?

Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber einen Hörsturz als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
                                                                                          Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung

Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.

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