Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tinnitus
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Tinnitus
Leiden Sie unter einem Tinnitus, hören Sie Geräusche, obwohl tatsächlich kein Geräusch wahrnehmbar sein sollte. Unterschieden wird zwischen zwei Formen: der bis zu drei Monate dauernde, akute Tinnitus und der chronischer Tinnitus, welcher länger als drei Monate dauert.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Hörsturz
Einschätzung bei Vorerkrankung Hörsturz
Folgeschäden des Tinnitus
Folgeschäden des Tinnitus
Der Tinnitus zieht meist psychische Folgen mit sich, viele Menschen mit Hörsturz bleiben allerdings auch von weiteren Schäden verschont. Diese Nebenwirkungen kann der Hörsturz haben:
- Schlafstörungen
- Angstzustände
- Depressionen
- Arbeitsunfähigkeit
- Stressbelastung
Hörsturz/Tinnitus Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Hörsturz/Tinnitus Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- Wann sind diese Beschwerden erstmalig bei Ihnen aufgetreten?
- Wann wurde die Diagnose erstmals gestellt?
- Welche Ursache nannte Ihr Arzt für die Beschwerden bzw. die Erkrankung?
- Welches Ohr ist betroffen?
- Über welchen Zeitraum sind die Beschwerden aufgetreten?
- Kam es zu Rückfällen oder erneuten Hörstürzen bzw. erneuten Ohrgeräuschen?
- Sind Sie jetzt völlig beschwerdefrei?
- Werden oder wurden Sie mit Medikamenten behandelt?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden bzw. Erkrankung arbeitsunfähig gewesen?
- Bestehen in Ihrem Beruf besondere Anforderungen an das Hörvermögen?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber einen Hörsturz als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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