Berufsunfähigkeitsversicherung mit Morbus Crohn
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Morbus Crohn
Morbus Crohn ist eine chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, bei der der gesamte Verdauungstrakt, jedoch hauptsächlich der Dünn- und der Dickdarm betroffen sind. Es finden immer wieder Entzündungen und Schwellungen statt, ohne dass ein Grund dafür ersichtlich ist. Die generelle Ursache der Autoimmunerkrankung ist ebenfalls weitestgehend unbekannt.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Morbus Crohn
Einschätzung bei Vorerkrankung Morbus Crohn
Therapiemöglichkeiten
Therapiemöglichkeiten
Während eines Krankheits-Schubes können die folgenden Maßnahmen helfen:
- Diät mit Sondernahrung
- verschiedene Medikamente
- Operative Entfernungen
- Psychotherapie
- Akupunktur
Magen-, Darm und Speiseröhrenerkrankungen Fragebogen
Magen-, Darm und Speiseröhrenerkrankungen Fragebogen
- Wann wurde die Erkrankung diagnostiziert? (Datum)
- Unter welchen Beschwerden haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch?
- Bestehen noch weitere Folgen? Wenn ja, welche?
- Werden wurden Sie mit Medikamenten behandelt?
- Halten Sie eine bestimmte Diät ein? Welche?
- Hat sich Ihr Gewicht in den letzten 3 Jahren verändert?
- Rauchen Sie?
- Nehmen Sie regelmäßig alkoholische Getränke zu sich? Welche und in welchem Umfang?
- Wurde eine Magen- oder Darmspiegelung vorgenommen?
- Sind Sie aufgrund Ihrer Beschwerden/Erkrankung arbeitsunfähig gewesen?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber Morbus Crohn als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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