Berufsunfähigkeitsversicherung mit Venenleiden
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Venenleiden
Zu Venenleiden zählen unter anderem Besenreiser, Thrombosen und Entzündungen.
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Arbeitskraftsicherung - BU und Alternativen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die beste Möglichkeit, den Ausfall Ihres Einkommens wegen Unfall oder Krankheit abzusichern. Gerne klären wir für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Angebot möglich ist. Eine unverbindliche Ersteinschätzung folgt in der Tabelle.
Jetzt Arbeitskraft absichern!Einschätzung bei Vorerkrankung Venenleiden
Einschätzung bei Vorerkrankung Venenleiden
Maßnahmen
Maßnahmen
Um das Venenleiden zu verringern, können die folgenden Therapien helfen:
- Massagen
- Gymnastik
- Hydrotherapie
- Kompressionstherapie
- Kompressionsverband
- Kompressionsstrümpfe
- Arbeitsdruck und Ruhedruck
- Medikamentöse Therapie
- Verödungstherapie
Venenerkrankungen Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
Venenerkrankungen Fragebogen - Mögliche Fragen zur Risikobeurteilung
- An welcher Venenerkrankung leiden Sie? (Krampfadern, Venenentzündung, Phlebitis/Thrombophlebitis, Phlebothrombose, postthrombotisches Syndrom)
- Wann sind deswegen erstmals Beschwerden aufgetreten? Über welchen Zeitraum?
- Welche Beschwerden/Symptome bestehen/bestanden? Wann?
- Sind Komplikationen aufgetreten?
- Sind Sie jetzt völlig beschwerdefrei?
- Nehmen oder nahmen Sie deswegen Medikamente?
- Ist eine operative Behandlung erfolgt?
- Ist eine operative Behandlung geplant?
- Rauchen Sie?
- Können Sie Ihren Beruf uneingeschränkt ausüben?
Wünschen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, haben aber eine Venenerkrankung als Vorerkrankung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wolfgang Palesch, Experte für Arbeitskraftsicherung mit Vorekrankung
Die vorliegende Einschätzung ist rechtlich unverbindlich, und basiert auf eigene Erfahrungen von Risikovoranfragen, unverbindlichen Aussagen von Versicherern und auf eigene Recherchen. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung und Prüfung. Die Risikobeurteilung im Einzelfall obliegt der individuellen Risikoprüfung der Versicherungen.
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